In eigener Sache:
Voice4Sexworkers kooperiert mit GSSG
9. Februar 2017: In enger Kooperation wollen Voice4Sexworkers (V4S) und die Gemeinnützige Stiftung Sexualität und Gesundheit (GSSG) künftig Informationen zur Sexarbeit zentral zugänglich machen und sexuelle Gesundheit fördern.
V4S ist eine Gruppe von engagierten Menschen aus der Sexarbeit. Sie verstehen sich vor allem als Sprachrohr von SexarbeiterInnen für SexarbeiterInnen – und als Informationsplattform für alle, die sich für das Thema interessieren.
Eines ihrer Hauptanliegen: Die Situation von Menschen in der Sexarbeit zu verbessern. Das schließt, so Gründungsmitglied Melanie Schwarz, nicht nur SexarbeiterInnen sondern ausdrücklich auch andere an der Sexarbeit interessierte Menschen ein: „Wir wollen die Lücke zwischen staatlichen oder ausstiegsorientierten Beratungsstellen und den Berufsverbänden schließen und gleichzeitig ein Info-Portal für die breite Öffentlichkeit sein.“
V4S existiert seit März 2014 und legt besonderen Wert darauf, die sexuelle Gesundheit durch sichere Arbeitsweisen in der Sexarbeit zu fördern. Dieses Ziel verbindet V4S mit GSSG. Daher haben V4S und GSSG eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. So kann die Stiftung künftig einspringen ein, wenn V4S eine Trägereinrichtung benötigt.
Aktuell wichtigstes Gemeinschaftsprojekt ist ein Internet-Angebot, das Menschen in der Sexarbeit über ein neues Gesetz informiert. „Auf der Website www.prostituiertenschutzgesetz.info tragen wir Informationen zusammen, mit denen sich SexarbeiterInnen über gesetzliche Pflichten sowie die Folgen des so genannten Prostituiertenschutzgesetzes informieren können“, erläutert Melanie Schwarz. Das Angebot soll anonym und gratis bleiben. „Das wird gerade mit Blick auf das neue Gesetz wichtig, weil es durch Pflichtberatungen das Vertrauen in Beratungsstellen und Gesundheitsämter schwächen wird.“
Zur Pressemitteilung
Die KommunalAkademie der Friedrich-Ebert-Stiftung lädt Sie ein zur Fachtagung
Wege aus der Grauzone VIII - Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Prostitution
Stand der Umsetzung und mögliche Auswirkungen der weitreichenden Kritik bei den Betroffenen am 05. April 2017 in Köln
"Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu Prostitution sollen am 1. Juli 2017 in Kraft treten. Das Gesetz sieht vor, dass die Bundesländer festlegen, welche Ministerien für den Erlass von Ausführungsbestimmungen zur gewerberechtlichen Zulassung von Bordellen und die Anmeldung der einzelnen Sexdienstleistenden zuständig sind. Auf die Kommunen wird die praktische Durchführung zukommen. Wir wollen auf dieser Tagung den Stand der Umsetzung und der möglichen Wechselwirkungen zwischen ministerieller und kommunaler Ebene sowie zwischen den einzelnen betroffenen Verwaltungsbereichen erörtern.
Teile der gesetzlichen Neuregelung sind im Vorfeld auf weitreichende Kritik bei den Gesundheitsämtern und Fachberatungsstellen gestoßen. Bei den Sex-dienstleistenden wird das Gesetz vielfach als schikanös und demütigend empfunden. Was bedeutet dies für die Verwaltungen, die das Gesetz umsetzen? Besteht die Gefahr, dass ein erheblicher Teil der Sexdienstleistung wieder in eine Grauzone abgedrängt wird? Welche Strategien können kommunale Verwaltungen und Beratungen hier entwickeln? Das möchten wir mit den Teilnehmenden diskutieren.
Die Fachtagung richtet sich an Mitarbeitende in kommunalen Verwaltungen und bei der Polizei, die mit dem Thema Sexarbeit/Prostitution befasst sind, an Kommunalpolitiker_innen, Mitarbeiter_ innen von Fachberatungsstellen und Sexarbeiter_innen selbst."
ANMELDESCHLUSS: 24. März 2017
Link zur Veranstaltung
Termin:
Verfassungsbeschwerde - Vorstellung des Entwurfs
Freitag, 24. Februar 2017, 12 Uhr
bei Dona Carmen, Elbestr. 41, 60329 Frankfurt/Main
Dauer: ca. 4 Stunden
Rechtsanwalt und Richter am Berliner Landesverfassungsgericht, Meinhard Starostik, wird an diesem Tag den ersten Entwurf der Verfassungsbeschwerde vorstellen. Eingeladen sind alle vom Gesetz betroffenen als auch Interessierte.
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