News zum Prostituiertenschutzgesetz
Nur noch 3 Tage bis das ProstSchG in Kraft tritt.
Unser letzter Newsletter liegt nun leider einige Zeit zurück, denn bislang gab es keine großen Fortschritte bei der Umsetzung des ProstSchG in den Bundesländern.
Lediglich einzelne Länder wie Nordrhein-Westfalen sind vorbereitet. Hier warten die Kommunen aktuell jedoch noch auf das Papier für die Anmeldebescheinigung von der Bundesdruckerei.
In Schleswig-Holstein hat man für das gesamte Bundesland nur eine zentrale Stelle in Neumünster eingerichtet, wo sich Prostituierte ab dem 1. Juli gesundheitlich beraten lassen und anmelden können.
Hamburg meldet, dass die Regelungen des ProstSchG frühestens im Oktober umgesetzt werden.
Andere Bundesländer wie Hessen brauchen laut diversenen Zeitungsmeldungen gar bis Anfang 2018.
Auf Grund all dieser Meldungen ist es für uns leider schwierig zum Start des ProstSchG ausreichend Informationen auf unserer Seite bereit zu stellen. Wir bemühen uns tagesaktuell sämtliche Meldungen in unserem Forum zu posten. Dort sind zu jedem Bundesland die jeweiligen Infos zu finden.
Des Weiteren möchten wir in diesem Newsletter auf 2 Info-Veranstaltungen für SexarbeiterInnen hinweisen. Diese sind gratis und finden in NRW und Berlin statt. Siehe weiter unter im Newsletter.
Zudem ist vielleicht für viele interessant, das am 21.06.2017 insgesamt 25 Beschwerdeführer - Prostituierte, Bordellbetreiber sowie Kunden - eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen Teile des ProstSchg eingereicht haben. Zeitungsartikel hierzu lesen...