Umsetzung des ProstSchG in Bremen

Anmeldung

Für das Anmeldeverfahren ist in der Stadtgemeinde Bremen der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen – Referat Gewerbeangelegenheiten – (Gewerbebehörde) zuständig.

Verfahren
Die Durchführung des Anmeldeverfahrens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Tel. 0421-361-2871
Anfragen per E-Mail richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse:
prostituiertenschutz@wae.bremen.de

Die Anmeldung muss persönlich bei der Gewerbebehörde – Senator für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Referat Gewerbeangelegenheiten, Katharinenklosterhof 3, 28195 Bremen – erfolgen.

Prostituierte sind verpflichtet, vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend jährlich eine gesundheitliche Beratung wahrzunehmen. Das Anmeldeverfahren schließt außerdem ein persönlich wahrzunehmendesInformations- und Beratungsgespräch ein.

Für das Anmeldeverfahren einschließlich der Beratungen wird ein gemeinsamer Termin in den Räumen der Gewerbebehörde vereinbart.

Über die Anmeldung und die Gesundheitsberatung wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Die Anmeldebescheinigung ist grundsätzlich für zwei Jahre gültig und kann verlängert werden. Für Prostituierte unter 21 Jahren gilt eine kürzere Gültigkeitsdauer der Anmeldung von einem Jahr; die gesundheitliche Beratung muss halbjährlich wiederholt werden.

Für die Anmeldung erforderliche Angaben und Unterlagen

  • Vor- und Nachnamen
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, hilfsweise eine Zustellanschrift
  • Bundesländer oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist
  • ein aktuelles Fotos/Lichtbild ohne Rand, 45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit
  • Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgten
    gesundheitlichen Beratung nach § 10 Abs. 1 ProstSchG
  • ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Unterlagen vorlegen, die
    nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, dass sie in Deutschland einer Beschäftigung oder einer
    selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?
16,00 EUR Für die Ausstellung einer zusätzlichen Aliasbescheinigung.
16,00 EUR Für die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung.

Quelle: https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.735274.de&asl=bremen2014_sp.c.13092.de

Gesundheitsberatung

Die gesundheitliche Beratung für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in Bremen nach dem Prostituiertenschutzgesetz ist NUR möglich im Gebäude für

Gewerbe- und Marktangelegenheiten
Katharinenklosterhof 3
28195 Bremen

Öffnungszeiten:
Montag: telefonische Vereinbarung von Terminen 11:00 – 13:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 12:30 – 17:00 Uhr

Bitte vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren:
Telefon: +49 421 361-2871
E-Mail: prostituiertenschutz@wae.bremen.de

 

Quelle: https://www.gesundheitsamt.bremen.de/prostituiertenschutzgesetz-19747

Betreiber-Erlaubnis