Umsetzung des ProstSchG in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern

Anmeldung & Gesundheitsberatung

Die Terminvereinbarung für die Beratungsgespräche und das Anmeldeverfahren ist ab dem 04.10.2017 unter prostituiertenschutz@lagus.mv-regierung.de oder telefonisch unter 0381 33159-131 möglich. Ab dem 04.10.2017:

Sprechzeiten

Montag 14 – 16 Uhr
Dienstag 10 – 12 Uhr 14 – 16 Uhr
Mittwoch
Donnerstag 10 – 12 Uhr 14 – 16 Uhr
Freitag 10 – 12 Uhr  –

Die Beratungen und die Anmeldung finden im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) im Fachbereich Prostituiertenschutz (kurz: Pro*SABI) zum vereinbarten Termin an dem von Ihnen gewünschten Ort (Rostock (1), Schwerin (1), Neubrandenburg) statt.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin für die Anmeldung folgende Unterlagen mit:
Lichtbild (ohne Rand, 45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit)
Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
bei ausländischen Staatsangehörigen, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind: Nachweis der Berechtigung zur Beschäftigung bzw. selbstständiger Erwerbstätigkeit
Bitte nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Beratung und Anmeldung. Wir beraten auf Deutsch und Englisch und nutzen für weitere Sprachen Dolmetscherinnen und Dolmetscher.

Die wichtigsten Fakten für Prostituierte im Überblick:
Die gesundheitliche Beratung ist eine vertrauliche Beratung. Es findet keine Gesundheitsuntersuchung statt. Es handelt sich nicht um einen Gesundheitsnachweis.
Auf Ihren Wunsch können die gesundheitliche Beratung sowie die Anmeldung inklusive persönlicher Beratung im Rahmen eines einzigen Termins umgesetzt werden.
Die Anmeldung ist nicht kostenpflichtig.
Bei Sprachbarrieren gibt es die Möglichkeit, eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher hinzuzuziehen.
Auf Ihren Wunsch kann eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden.
Der Inhalt Ihrer Anmeldung wird entsprechend der Steuerpflicht an das zuständige Finanzamt weitergegeben.
Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und nur für die Durchführung des Prostituiertenschutzgesetzes genutzt und nicht an nichtöffentliche Stellen weitergegeben.

Weitere Informationen unter: http://www.lagus.mv-regierung.de/Prostituiertenschutzgesetz/Prostituierte/

Betreiber-Erlaubnis

Bestehende Prostitutionsgewerbe sind bis zum 1. Oktober 2017 dem LAGuS anzuzeigen. Die Antragstellung auf Erteilung einer Erlaubnis hat in diesen Fällen bis zum 31. Dezember 2017 zu erfolgen.

Für die Anzeige verwenden Sie bitte folgendes Formular:

Anzeige Prostitutionsgewerbe § 37 Absatz 2 ProstSchG

Anträge auf Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes nach § 12 ProstSchG reichen Sie bitte zunächst formlos unter Beifügung folgender Unterlagen ein:

  • das Betriebskonzept, in dem die wesentlichen Merkmale und die Vorkehrungen zur Einhaltung der Verpflichtungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz dargestellt werden
  • die weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
  • bei einer natürlichen Person Name, Geburtsdatum und Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird, oder bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung deren Firma, Anschrift, Nummer des Registerblattes im Handelsregister sowie deren Sitz

Sobald weitere Informationen zur Antragstellung vorliegen (z. B. Formulare), werden wir Sie auf dieser Seite darüber informieren.

Bitte senden Sie das Anzeigeformular bzw. den Antrag auf Betriebserlaubnis an:

E-Mail:

oder

Post:

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Poststelle
Erich-Schlesinger-Straße 35

18059 Rostock

Weitere Informationen unter: http://www.lagus.mv-regierung.de/Prostituiertenschutzgesetz/Betreiberinnen-und-Betreiber/