Niedersachsen
Informationen unter: http://www.prostituiertenschutzgesetz-niedersachsen.de/
Informationen unter: http://www.prostituiertenschutzgesetz-niedersachsen.de/
Beratung und Anmeldung in den Kommunen
Die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen sind Anlaufstellen für Prostituierte, die sich künftig anmelden müssen und eine Gesundheitsberatung erhalten. Eine entsprechende Verordnung, mit der diese Zuständigkeit auf die Kommunen übertragen wird, hat die niedersächsische Landesregierung beschlossen.
Landkreis Göttingen
Informationen zu Zuständigkeiten sowie einen Flyer mit den wesentlichen Informationen für Prostituierte finden Sie auf der Website des Landkreises Göttingen.
Region Hannover und Landeshauptstadt Hannover
Die Region Hannover als zuständiges Gesundheitsamt für alle 21 Städte und Gemeinden in der Region Hannover einschließlich der Landeshauptstadt ist für die gesundheitliche Beratung zuständig.
Weitere Informationen auf der Website:
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Gesundheitsschutz/Gesundheitsberatung-nach-dem-Prostituiertenschutzgesetz.
Die Landeshauptstadt ist für die Anmeldpflicht in der Stadt Hannover zuständig. Für die 20 Umlandkommunen ist sie als Ordnungsamt für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung ebenfalls zuständig.
Weitere Informationen auf der Website:
https://www.hannover.de/
Die Kommunen werden die Konzessionen für Bordellbetriebe erteilen.