Umsetzung des ProstSchG in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz

Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes ist Aufgabe der Länder. Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes wurde in Rheinland-Pfalz dem Frauenministerium sowie für den gesundheitlichen Bereich dem Gesundheitsministerium übertragen.

Quelle: https://mffjiv.rlp.de/de/themen/frauen/prostituiertenschutzgesetz/zustaendigkeiten-nach-dem-prostituiertenschutzgesetz-in-rheinland-pfalz/

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Die gesundheitlichen Beratungen werden durch die Kreisverwaltungen als untere Gesundheitsbehörden wahrgenommen.

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