Rheinland-Pfalz
Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz
Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes ist Aufgabe der Länder. Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes wurde in Rheinland-Pfalz dem Frauenministerium sowie für den gesundheitlichen Bereich dem Gesundheitsministerium übertragen.
Quelle: https://mffjiv.rlp.de/de/themen/frauen/prostituiertenschutzgesetz/zustaendigkeiten-nach-dem-prostituiertenschutzgesetz-in-rheinland-pfalz/