Landkreis Oldenburg

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Redaktion
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Registriert: So 8. Jan 2017, 18:35

Ziel der Kreisverwaltung ist es, bis Mitte 2018 alle im Kreisgebiet tätigen Prostituierten zu erreichen. Angesichts einer sehr hohen Grauzone ist deren Anzahl nicht berechenbar. Die zuständigen Mitarbeiter gehen noch von zu bearbeitenden Fällen im oberen zweistelligen Bereich aus. Auskünfte werden von den Mitarbeitern des Landkreises Oldenburg unter Telefon   04431/ 8 52 72 (Ordnungsamt) oder 0 44 31/8 55 03 (Gesundheitsamt) erteilt.

Das Ordnungsamt ist für das Anmeldeverfahren zur Ausübung einer Prostitutionstätigkeit sowie für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes einschließlich der Fahrzeuge, auch Love-Mobile genannt, zuständig. Dabei ist jede Art der entgeltlichen sexuellen Dienstleistung, ob gelegentlich oder hauptberuflich, anmeldepflichtig. Das Anmeldeverfahren beginnt mit einem Informations- und Beratungsgespräch und bedarf eines Nachweises über eine durchgeführte gesundheitliche Beratung. Diese Gespräche dienen der Übermittlung von Grundinformationen zur Rechtslage der Prostitutionsausübung, zur Absicherung im Krankheitsfall, zu Beratungsangeboten, zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen und zur Frage der bestehenden Steuerpflicht. So wird auch auf die Kondompflicht besonders hingewiesen. Am Ende des Gespräches wird eine für zwei Jahre gültige Anmeldebescheinigung und gegebenenfalls Aliasbescheinigung ausgestellt (bei unter 21-Jährigen für ein Jahr gültig).

Das Gesundheitsamt übernimmt die gesundheitliche Beratung, die insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung und der Schwangerschaft sowie Risiken des Alkohol- und Drogenmissbrauchs umfasst. Die gesundheitliche Beratung ist jährlich, bei unter 21-Jährigen halbjährlich zu wiederholen.
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https://www.nwzonline.de/oldenburg-krei ... 35481.html
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