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Leer (Ostfriesland): Bußgelder bereits bei 1. Kontrolle falls keine Anmeldung vorhanden

Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 08:46
von Redaktion
Vom Ordnungsamt erhalten die Prostituierten einen Ausweis, der während der Tätigkeit vorzeigbar sein muss. Kostenpunkt 15 Euro. In diesem Ausweis werden bestimmte Tätigkeitsgebiete aufgenommen. Wird bei einer Kontrolle kein Ausweis oder ein Ausweis ohne das berechtigte Gebiet vorgezeigt, wird ab 2018 ein Bußgeld verhängt.

Das neue Gesetz galt bisher für Neuanmeldungen ab Juli. Menschen, die bereits davor angefangen haben, im Prostitutionsgewerbe zu arbeiten, haben hingegen bis zum 31. Dezember Zeit zur Anmeldung.

Diese sollten sie jetzt also schleunigst erledigen, sonst könnte Bußgeld drohen, so der Hinweis der Kreisverwaltung. Das Ordnungsamt werde Kontrollen durchführen.

Es haben sich alle Personen anzumelden, die der Prostitution nachgehen. Damit sind somit nicht nur die gemeint, die in den einschlägigen Etablissements der Tätigkeit nachgehen, sondern gerade auch diejenigen, die das privat von Zuhause aus machen, Haus- und Hoteldienste anbieten und dieses auf einschlägigen Internetadressen oder in der Zeitung anbieten.

Auch hier werde das Ordnungsamt zukünftig verstärkt tätig werden. Wird Personen nachgewiesen, dass sie ohne Anmeldung gegen Entgelt sexuelle Dienstleistungen anbieten, wird -auch bei der ersten Kontrolle- ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro fällig.
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Bei Fragen und Terminvereinbarungen steht das Ordnungsamt unter psg@lkleer.de und telefonisch unter den Telefonnummern 0491 926-1589 oder -1439 zur Verfügung. Das Gesundheitsamt ist unter Telefon 0491 926-1847 zu erreichen.
Quelle:
https://www.focus.de/regional/niedersac ... 51399.html