Rechtsamt der Stadt Mainz stellt neues Schutzgesetz im Frauenausschuss vor

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Thema Prostitution: Rechtsamt der Stadt Mainz stellt neues Schutzgesetz im Frauenausschuss vor / Anmeldung und Beratung

MAINZ - Wohl kaum ein Metier bietet mehr kriminelle Energien als die Prostitution. Zum 1. Juli diesen Jahres soll nun ein neues Gesetz in Kraft treten, das die Regulierung des Prostitutionsgewerbes und vor allem den Schutz von Prostituierten als Schwerpunkt hat. Im Jahr 2002 wurde erstmals ein Prostitutionsgesetz erlassen, welches es den Frauen unter anderem ermöglichte, ihren Lohn einzuklagen. „Wir reden hier über einen besonderen Wirtschaftszweig. Etwa 150 000 Prostituierte sind bundesweit tätig. Sexuelle Gewalt und Ausbeutung durch beispielsweise Rockerbanden prägen dieses Gewerbe leider stark“, erklärt Tobias Jung vom Rechts- und Ordnungsamt Mainz, der das Gesetz im Ausschuss für Frauenfragen vorstellte.

In Zukunft müssen Prostituierte eine Anmelde- und Gesundheitsbescheinigung vorzeigen. Die Anmeldebescheinigung ist zwei Jahre gültig, die Gesundheitsbescheinigung muss alle zwölf Monate erneuert werden. „Bei der Anmeldung findet ein Beratungsgespräch statt, in dem die Frauen unter anderem über ihre Steuerpflicht aufgeklärt werden und Informationen über das Hilfsangebot in Notsituationen erhalten“, erklärt Jung. Für das Betreiben einer Prostitutionsstätte wie einem Bordell wird eine Erlaubnispflicht eingeführt, die ausschließlich für die jeweilige Einrichtung gültig ist. Die Erlaubnis kann versagt bleiben, wenn der Betreiber nachweislich als unzuverlässig gilt. Dies wäre bei einer rechtskräftigen Verurteilung oder als Mitglied in einem gesetzlich verbotenen Verein der Fall.

OB Ebling: Kommunen und Ämter zügig informieren

„Entscheidend ist, dass die Kommunen rechtzeitig informiert werden, damit die zuständigen Ämter die Durchführung des neuen Gesetzes auch effektiv umsetzen können“, sagt OB Michael Ebling. Bisher hat die Landesregierung noch keine Auskunft darüber gegeben, welche Behörden für die Umsetzung des Gesetzes zuständig sein werden.

Die Resonanz auf das neue Gesetz war im Ausschuss nicht gerade positiv, stattdessen kamen Fragen zur Umsetzung der einzelnen Artikel auf. Besonders die Kondompflicht ließe sich wohl in ihrer Überprüfung kaum umsetzen. Zudem befürchte man, dass viele Frauen untertauchen werden, wenn sie die Auflagen nicht erfüllen können.

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war das kürzlich erlassene Gesetz für mehr Transparenz von Entgeltstrukturen, welches ebenfalls für gemischte Gefühle sorgte. „Das Entgelttransparenzgesetz betrifft Betriebe ab zweihundert Mitarbeitern. Davon gibt es in Mainz gerade mal 53, dagegen über 8000 Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern. Dadurch können viele Frauen keinen Nutzen aus dem neuen Gesetz ziehen“, erklärt Eva Weickart, Leiterin des Mainzer Frauenbüros.
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