Anmeldung und gesundheitliche Beratung

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Redaktion
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Registriert: So 8. Jan 2017, 18:35

Es gibt neue Informationen zur Umsetzung des ProstSchG im Saarland:
Wo melde ich mich an?
Wer vorwiegend im Saarland tätig sein will, muss sich beim Regionalverband in Saarbrücken anmelden. Ist bereits eine Anmeldung in einem anderen Bundesland erfolgt, gilt diese auch im Saarland.

Was ist zu tun?

Schritt 1:
Vereinbaren Sie einen Termin für die gesundheitliche Beratung. Über die Teilnahme an der Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung, die bei der Anmeldung vorzulegen ist.

Schritt 2:
Vereinbaren Sie einen Termin zur behördlichen Anmeldung. Diese findet in Verbindung mit einem Informations- und Beratungsgespräch statt.

Zur Anmeldung sind mitzubringen:

- 2 Passfotos
- Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
- Falls Sie ausländische Staatsangehörige und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbständigen -Erwerbstätigkeit nachzugehen
- Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als 3 Monate)

Zum Nachweis der erfolgten Anmeldung erhalten Sie eine Bescheinigung.
Auf Wunsch kann zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden. Der Aliasname ist frei wählbar.

Die Gebühr für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung beträgt 35 Euro.

Für die Anmeldung und die Gesundheitsberatung ist saarlandweit der Regionalverband Saarbrücken zuständig. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter folgenden Telefonnummern:

Gesundheitliche Beratung: 0681 506-5361 oder 506-5321
Anmeldung: 0681 506-5317 oder 506-5318
E-Mail: prostituiertenschutz@rvsbr.de
Quelle: https://www.saarland.de/prostitution.htm
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