Bordell-Prüfer beginnt seine Arbeit

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Redaktion
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Registriert: So 8. Jan 2017, 18:35

.... Die Bestimmungen des Gesetzes, die auf eine bessere Kontrolle des Gewerbes und einen erhöhten Schutz der Prostituierten zielen, sollen von den Ländern durchgesetzt werden. Schleswig-Holstein hat jedoch einige Zuständigkeiten an die Kreise delegiert. Deshalb muss die einzelne Prostituierte sich beim Landesamt für soziale Dienste anmelden, während Betreiber sich an den Kreis wenden müssen, um ihre Betriebserlaubnis zu beantragen.

Olaf Mordhorst wird die bei der Kreisverwaltung eingegangenen Anträge nun bearbeiten. Er ist als Einzelkämpfer unterwegs und vereinbart mit den Betreibern Vor-Ort-Termine, um zu prüfen, ob alle Anforderungen erfüllt sind.


Es gibt zum einen Bedingungen, die die Betreiber erfüllen müssen, und zum anderen solche, die an die Räumlichkeiten gestellt werden. Der Betreiber muss das Kriterium der „persönlichen Zuverlässigkeit“ erfüllen. Er darf hierfür in den vergangenen fünf Jahren kein Kapitalverbrechen begangen haben und nicht wegen Körperverletzung vorbestraft sein. Hinzu kommen zahlreiche Anforderungen an die örtlichen Verhältnisse. So darf der Prostituierten ihr Arbeitszimmer nicht gleichzeitig als Schlafzimmer vermietet werden. Des Weiteren müssen sanitäre Einrichtungen vorhanden sein.

Besonders hoch sind die Auflagen, wenn ein Betrieb über einen Whirlpool verfügt: „Dann gelten die gleichen Kriterien wie für ein Schwimmbad“, sagt Mordhorst. Die betroffene Anlage unterliegt den Bestimmungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes, was unter anderem regelmäßige Wasserproben bedeutet. ...
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https://www.shz.de/lokales/landeszeitun ... 13556.html
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