Anmeldung als Prostituierte

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Registriert: So 8. Jan 2017, 18:35

Anmeldung und Gesundheitliche Beratung

Zuständig für die Anmeldung als Prostituierte/r und alle verbundenen Informations- und Beratungsgespräche (einschließlich des gesundheitlichen) ist in Schleswig-Holsteindas Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD) in Neumünster. Das Ausfertigen der Anmeldebescheinigung erfolgt ab dem 03.07.2017 zunächst ausschließlich nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung.
Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fa ... tSchG.html
Zuständig für die Anmeldung als Prostituierte/r , d.h. für das Anmeldeverfahren und die damit verbundenen Informations- und Beratungsgespräche ist in Schleswig-Holstein das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD) in Neumünster. Das Ausfertigen der Anmeldebescheinigung erfolgt ab dem 03.07.2017 ausschließlich nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung. Künftig wird die Terminvergabe online erfolgen.

Sollte es im Zuge der Umsetzung zu Schwierigkeiten bei der Terminvergabe kommen, entstehen den Betroffenen keine Nachteile.

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Mitzubringen sind:

- 2 Lichtbilder
- Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
- bei ausländischen Staatsangehörigen, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind: Nachweis der Berechtigung zur Beschäftigung bzw. selbständiger Erwerbstätigkeit

Auf Wunsch ist es möglich, bei der Anmeldung, Beratung oder anderen Behördengängen durch eine außerbehördliche Fachberatungsstelle begleitet zu werden.

Termine für die Beratungsgespräche und das Anmeldeverfahren können ab 03.07.2017 vereinbart werden unter termin.pschg@lasd.landsh.de oder telefonisch unter 04321/913-885, -886 und -887.
Quelle: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Lan ... ilung.html
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