Anmelden am 31.12.2017?

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unbekannt
Beiträge: 1
Registriert: Di 18. Apr 2017, 14:27

hallo das gesetz wurde ja etwas abgeändert, das prostituierte die schon vorher gearbeitet haben bei der anmeldung bis zum 31.12.2017 zeit haben. was bedeutet das für mich? muss ich mich jetzt um nichts kümmern oder wie läuft das ab?
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Registriert: So 8. Jan 2017, 18:35

Hallo,

das stimmt. Wenn du bereits jetzt oder vor dem 1. Juli 2017 arbeitest und dich ordentlich beim Finanzamt angemeldet hast, hast du Zeit bis zum 31.12.2017.
unbekannt hat geschrieben: Di 18. Apr 2017, 14:30 was bedeutet das für mich? muss ich mich jetzt um nichts kümmern oder wie läuft das ab?
Das lässt sich ohne weitere Infos nicht pauschal mit Ja beantworten.

Denn die Frage ist wo bzw wie du arbeitest. Ob du als Escort Hotelbesuche machst, Gäste in einer Wohnung empfängst (alleine oder mit einer Kollegin?) oder ob du in Bordellen/Clubs arbeitest...
JeffXXX
Beiträge: 1
Registriert: Sa 10. Jun 2017, 17:32

Hallo,

bedeutet das, dass ich mich ab dem 01.07.2017 vollständig registrieren lassen muss, wenn ich mich für dieses Jahr noch nicht beim Finanzamt gemeldet habe?

Ich arbeite in meiner privaten Wohnung (Nebenwohnsitz) mit einer Freundin zusammen in der Prostiution, Excort-Service und wir machen auch Haus- und Hotelbesuche. Wir sind unabhängig und möchten das eigentlich auch bleiben.

Bekommen ich noch die Kuh vom Eis, dass ich bis zum 31.12.2017 Zeit für die Registrierung habe? Was ist dem Finanzamt zu melden? Geht das auch rückwirkend?

MfG

JeffXXX
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Redaktion
Beiträge: 68
Registriert: So 8. Jan 2017, 18:35

JeffXXX hat geschrieben: Sa 10. Jun 2017, 17:40 Hallo,

bedeutet das, dass ich mich ab dem 01.07.2017 vollständig registrieren lassen muss, wenn ich mich für dieses Jahr noch nicht beim Finanzamt gemeldet habe?


Ich arbeite in meiner privaten Wohnung (Nebenwohnsitz) mit einer Freundin zusammen in der Prostiution, Excort-Service und wir machen auch Haus- und Hotelbesuche. Wir sind unabhängig und möchten das eigentlich auch bleiben.

Bekommen ich noch die Kuh vom Eis, dass ich bis zum 31.12.2017 Zeit für die Registrierung habe? Was ist dem Finanzamt zu melden? Geht das auch rückwirkend?
Ja, jeder kann sich auch rückwirkend beim Finanzamt melden.
Einfach dort anrufen und sagen, das man für die Erbringung von sexuellen Dienstleistungen eine Steuernummer benötigt.
Hierbei sollte man nur für sich selbst klären, ob man der Kleinunternehmerregelung unterliegt/unterliegen möchte oder nicht.
Kleinunternehmen, bis 17.500€/Jahr = keine Umsatzsteuer (dann kann man aber auch keine Vorsteuer geltend machen)
siehe auch zb http://www.kleinunternehmer.de/steuerpflichten.htm oder http://www.selbstaendig-im-netz.de/2011 ... t-im-netz/

Bzgl rückwirkend melden: Ist der Zeitraum sehr weit zurückliegend kann man auch eine Selbstanzeige wählen. Dies nur der Vollständigkeit wegen zur Info. Im Idealfall einen Steuerberater aufsuchen, da wir hier natürlich keine Rechts- bzw Steuerberatung geben können/dürfen.

Die Übergangszeit bis zum 31.12. gilt nur für SexarbeiterInnen, die nachweislich bereits vor dem 1. Juli tätig waren (steuerlich gemeldet).
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