Seite 1 von 1

Vorübergehende Prostituierten-Ausweise

Verfasst: Di 12. Dez 2017, 20:39
von Redaktion
Anfrage des BesD an das Familienministerium: Vorübergehende Prostituierten-Ausweise
„Anmeldeversuchebescheinungen“ müssen in allen Bundesländern anerkannt werden. Keine Sexarbeitende Person darf gezwungen werden, sich in einem weiteren Bundesland anzumelden.
weiterlesen auf:
https://berufsverband-sexarbeit.de/inde ... sberatung/

Re: Vorübergehende Prostituierten-Ausweise

Verfasst: Mi 22. Mai 2019, 09:14
von Elyina09
:) ohh okey interessant