sm mietapartment
Verfasst: Mi 20. Dez 2017, 00:50
hallo,
ich bin ehemalige sexarbeiterin und würde gerne in Zukunft ein sm mietappartment aufmachen.
den Standort dafür habe ich schon und dieser ist leider aufgrund seiner außerordentlich guten Konditionen nicht verschiebbar.
nach einsicht der sperbezirksverordnung ergab sich auch keine einwende gegen den Standort, nun stellte sich heute nach einer Behörden odesey heraus, das diese nicht aktuel ist und ganz Sachsen auf die Verordnung von Dresden umgestellt wird...baaang aufeinmal bin ich im sperr Bezirk , aufgrund von der 200 meter reglung, da ein Sportplatz neben an ist und Sportplätze eindeutig als freizeiteinrichtung zählen, woran sich eine Sperrzone von 200 metern anschließt.
die Umsetzung des mietapartments ist nicht als sm Studio geplant, sondern zielt hauptsächlich auf den kunden kreis von paaren und unentgeldlich praxiszierender menschen ab. allerdings habe ich das einmieten von professionellen nie ausgeschlossen und sogar ein extra kleines Apartment für eine stunden weise Vermietung geplant, durch das ich den Damen ein selbstbestimmtes arbeiten an einem sicheren ort und zu guten miet Konditionen ermöglichen wollte und mir meine Liquidität mit dem buisiness gewehrleisten wollte. ich würde weder für die damen werben, noch meine räume als dieses bewerben, aber das einmieten von sexarbeiter*in hatte ich nicht ausgeschlossen. dieser einkommens zweig fällt für mich nun eindeutig weg, mit der neuen regelung, sehe ich das richtig? oder können sogenannte seitensprungzimmer, wie sie ja im Volksmund heißen, auch als nicht prostitutions Gewerbe geführt werden? und wenn sich eine eingemietete Person dort ohne mein wissen prostituiert, ist es ihr verstoß gegen das Sperrgebiet, oder wird mir das am end dann auch angehangen???
ich frage mich allerdings auch, ob so ein sm-mietapartment nicht grundsätzlich als prostitutions Gewerbe geführt wird?? auch wenn anmietungen nur über nacht möglich sind und ich könnte ja im Prinzip auch in meinen agbs das ausüben von Prostitution in meinen Räumlichkeiten untersagen. würde soetwas durch gehen und mein buisiness deshalb nicht als prostitutions Gewerbe gelten? bin ich dann trotzdem kontroll besuchen ausgesetzt?
ohman, da stand ich meinen zielen so nah und nun das, ich würde gerne anfangen zu investieren, aber in ein verbotenes Gewerbe investieren, wer will das denn?? leider helfen mir da die Behörden und Ämter auch nicht wirklich weiter, da mir immer nur gesagt wird, die verantwortlich- und Zuständigkeiten sind noch nicht geklärt und daher eine verbindliche aussage unmöglich.
also wende ich mich mal an euch.
als ehemalige sexarbeiterin frage ich mich auch, wie diese Verordnung mit dem angeblichen vermeiden von "ghettoiesierungs" zusammen geht, da ja an jeder ecke irgend eine kirche, Friedhof, kindergarten, schule oder Freizeit Einrichtung ist..... für mich stellt meine Stadt daher ein einzigen Sperrbezirk da und es macht unabhängiges abreiten somit unmöglich...
aller besten gruß und danke für die aufklärungs arbeit
medusa
ich bin ehemalige sexarbeiterin und würde gerne in Zukunft ein sm mietappartment aufmachen.
den Standort dafür habe ich schon und dieser ist leider aufgrund seiner außerordentlich guten Konditionen nicht verschiebbar.
nach einsicht der sperbezirksverordnung ergab sich auch keine einwende gegen den Standort, nun stellte sich heute nach einer Behörden odesey heraus, das diese nicht aktuel ist und ganz Sachsen auf die Verordnung von Dresden umgestellt wird...baaang aufeinmal bin ich im sperr Bezirk , aufgrund von der 200 meter reglung, da ein Sportplatz neben an ist und Sportplätze eindeutig als freizeiteinrichtung zählen, woran sich eine Sperrzone von 200 metern anschließt.
die Umsetzung des mietapartments ist nicht als sm Studio geplant, sondern zielt hauptsächlich auf den kunden kreis von paaren und unentgeldlich praxiszierender menschen ab. allerdings habe ich das einmieten von professionellen nie ausgeschlossen und sogar ein extra kleines Apartment für eine stunden weise Vermietung geplant, durch das ich den Damen ein selbstbestimmtes arbeiten an einem sicheren ort und zu guten miet Konditionen ermöglichen wollte und mir meine Liquidität mit dem buisiness gewehrleisten wollte. ich würde weder für die damen werben, noch meine räume als dieses bewerben, aber das einmieten von sexarbeiter*in hatte ich nicht ausgeschlossen. dieser einkommens zweig fällt für mich nun eindeutig weg, mit der neuen regelung, sehe ich das richtig? oder können sogenannte seitensprungzimmer, wie sie ja im Volksmund heißen, auch als nicht prostitutions Gewerbe geführt werden? und wenn sich eine eingemietete Person dort ohne mein wissen prostituiert, ist es ihr verstoß gegen das Sperrgebiet, oder wird mir das am end dann auch angehangen???
ich frage mich allerdings auch, ob so ein sm-mietapartment nicht grundsätzlich als prostitutions Gewerbe geführt wird?? auch wenn anmietungen nur über nacht möglich sind und ich könnte ja im Prinzip auch in meinen agbs das ausüben von Prostitution in meinen Räumlichkeiten untersagen. würde soetwas durch gehen und mein buisiness deshalb nicht als prostitutions Gewerbe gelten? bin ich dann trotzdem kontroll besuchen ausgesetzt?
ohman, da stand ich meinen zielen so nah und nun das, ich würde gerne anfangen zu investieren, aber in ein verbotenes Gewerbe investieren, wer will das denn?? leider helfen mir da die Behörden und Ämter auch nicht wirklich weiter, da mir immer nur gesagt wird, die verantwortlich- und Zuständigkeiten sind noch nicht geklärt und daher eine verbindliche aussage unmöglich.
also wende ich mich mal an euch.
als ehemalige sexarbeiterin frage ich mich auch, wie diese Verordnung mit dem angeblichen vermeiden von "ghettoiesierungs" zusammen geht, da ja an jeder ecke irgend eine kirche, Friedhof, kindergarten, schule oder Freizeit Einrichtung ist..... für mich stellt meine Stadt daher ein einzigen Sperrbezirk da und es macht unabhängiges abreiten somit unmöglich...
aller besten gruß und danke für die aufklärungs arbeit
medusa