Was tun, wenn andere AO nicht ablehnen?

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Zweiflerixo
Beiträge: 1
Registriert: Fr 13. Sep 2019, 17:51

Es ist zwar korrekt, dass alle Beteiligten dafür sorgen müssen, dass bei Ausübung von Prostitution Kondome benützt werden. ( ProstSchG §32 )

Doch haben Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister und Sexdienstleistix mit unbestimmtem Geschlecht (zukünftig zusammengefasst Sexdienstleisterixo ;) ) nichts zu befürchten.

Nur Kundenixo begehen eine Ordnungswidrigkeit, und werden mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt.

Das Gesetzt sagt:
"Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 32 Absatz 1 als Kunde oder Kundin nicht dafür Sorge trägt, dass ein Kondom verwendet wird."
(ProstSchG § 33 Bußgeldvorschriften, Absatzes 1 Nummer 3)
"Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, [ ...] geahndet werden."
(ProstSchG § 33 Bußgeldvorschriften, Absatzes 3)

Doch "Wo kein Kläger, da kein Richter."
Weiß jemand von einem Ordnungsamt, dass Kontrolleurixo losschickt und Dienstleisterixo befragt, ob or letztero Kundenixo sich vielleicht ordnungswidrig verhalten hat?

Wobei natürlich auch jeder Zeuge Anzeige erstatten kann, so dass die Ordnungshüter nach ihrem Ermessen dann ein Bußgeld verhängen können.

Als Sexdiensleisterixo do nicht dafür sorgt, dass Kondome beim GV verwendet werden, hättest Du von der Ordnungsbehörde direkt nichts zu befürchten, es sei denn Du wirbst dafür und bietest es aktiv an, dann greift das Werbeverbot und es können bis zu 10.000 € fällig werden.
(§ 32 Absatz 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 und die Bußgeldvorschrift § 33 Absatzes 2 Nummer 14 und Absatz 3.)

Sollten Kollegixo sich unlauterem Wettbewerb ausgesetzt fühlen, da Konkurrentixo sich mit AO-Bereitschaft auch Wettbewerbsvorteile verschaffen, könnte das auch ne Abmahnung mit der Aufforderung einer Unterlassungserklärung (nie wieder AO) geben.

Darüber hinaus kann die Bereitschaft zu GV ohne Kondom ein Indiz für Menschenhandel, Zuhälterei und/oder sexuelle Ausbeutung sein.

Deshalb mal meine Frage ins Forum, würdet Ihr die Polizei verständigen, wenn ihr mitbekommt, dass Kollegixo sich schwer tun, Anfragen nach AO abzulehnen?

Würdet Ihr die Polizei verständigen, wenn ihr mitbekommt, dass Kundenixo nach AO verlangen?
mikomo
Beiträge: 1
Registriert: Do 3. Dez 2020, 10:28

Zweiflerixo hat geschrieben: Fr 13. Sep 2019, 19:52 Es ist zwar korrekt, dass alle Beteiligten dafür sorgen müssen, dass bei Ausübung von Prostitution Kondome benützt werden. ( ProstSchG §32 ) Doch haben Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister und Sexdienstleistix mit unbestimmtem Geschlecht (zukünftig zusammengefasst Sexdienstleisterixo ;) ) nichts zu befürchten. Nur Kundenixo begehen eine Ordnungswidrigkeit, und werden mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt.
Das Gesetzt sagt:
"Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 32 Absatz 1 als Kunde oder Kundin nicht dafür Sorge trägt, dass ein Kondom verwendet wird."
(ProstSchG § 33 Bußgeldvorschriften, Absatzes 1 Nummer 3)
"Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, [ ...] geahndet werden."
(ProstSchG § 33 Bußgeldvorschriften, Absatzes 3)
Doch "Wo kein Kläger, da kein Richter."Weiß jemand von einem Ordnungsamt, dass Kontrolleurixo losschickt und Dienstleisterixo befragt, ob or letztero Kundenixo sich vielleicht ordnungswidrig verhalten hat?Wobei natürlich auch jeder Zeuge Anzeige erstatten kann, so dass die Ordnungshüter nach ihrem Ermessen dann ein Bußgeld verhängen können.
Als Sexdiensleisterixo do nicht dafür sorgt, dass Kondome beim GV verwendet werden, hättest Du von der Ordnungsbehörde direkt nichts zu befürchten, es sei denn Du wirbst dafür und bietest es aktiv an, dann greift das Werbeverbot und es können bis zu 10.000 € fällig werden.
(§ 32 Absatz 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 und die Bußgeldvorschrift § 33 Absatzes 2 Nummer 14 und Absatz 3.)
Sollten Kollegixo sich unlauterem Wettbewerb ausgesetzt fühlen, da Konkurrentixo sich mit AO-Bereitschaft auch Wettbewerbsvorteile verschaffen, könnte das auch ne Abmahnung mit der Aufforderung einer Unterlassungserklärung (nie wieder AO) geben.
Darüber hinaus kann die Bereitschaft zu GV ohne Kondom ein Indiz für Menschenhandel, Zuhälterei und/oder sexuelle Ausbeutung sein.
Deshalb mal meine Frage ins Forum, würdet Ihr die Polizei verständigen, wenn ihr mitbekommt, dass Kollegixo sich schwer tun, Anfragen nach AO abzulehnen?
Würdet Ihr die Polizei verständigen, wenn ihr mitbekommt, dass Kundenixo nach AO verlangen?
Ehrlich gesagt, ja, würde ich. Ich handhabe das aber genauso wie auch in anderen Bereichen des Lebens. Wenn ich mir z.b. unsicher bin bei einer vermutlichen Straftat etc. würde ich immer die Polizei um Hilfe bitten.
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