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Gesetz zur Prostitution in Sachsen – Umsetzung klemmt

Verfasst: So 8. Jan 2017, 22:52
von Redaktion
Artikel veröffentlicht: 14. Dezember 2016
Knapp sieben Monate vor Inkrafttreten des Prostituierten-Schutz-Gesetzes im Freistaat ist noch immer nicht klar, welches Ministerium eigentlich für die Umsetzung zuständig sein wird.
Der Bund will mehr Licht ins Rotlichtmilieu bringen und hat ein Prostituierten-Schutz-Gesetz erlassen. Es soll Prostituierte vor Gewalt und Ausbeutung schützen, den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen verhindern, zugleich schreibt es eine Anmeldepflicht vor. Doch knapp sieben Monate vor Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli kommenden Jahres ist im Freistaat noch immer nicht klar, welches Ministerium eigentlich für die Umsetzung zuständig sein wird. Das geht aus einer Antwort von Gleichstellungsministerin Petra Köpping (SPD) auf eine Anfrage der Grünen hervor. Man müsse sich noch zwischen den Ressorts abstimmen, teilt sie mit.

Mit der Umsetzung des Gesetzes müsse unverzüglich begonnen werden, fordert Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag. Prostituierte, Bordellbetreiber und auch Kommunen bräuchten endlich Klarheit. Die Mitarbeiter in den künftigen Behörden müssten geschult werden. „Auch muss schleunigst geklärt werden, wie die sowieso schon völlig überlasteten Gesundheitsämter die Beratung vornehmen sollen“, so die Abgeordnete. Und wie hoch der Ausgleich des Landes für die Kommunen ausfallen wird.
Da es bislang keine Anmeldepflicht gibt, fehlen auch verlässliche Zahlen, wie viele Prostituierte in Sachsen arbeiten. Katja Meier von den Grünen geht von landesweit 2500 bis 3000 Prostituierten aus. Davon jeweils rund 600 in den Städten Dresden und Leipzig. Die Zahl für die Elbestadt wird von der Arbeitsgruppe Prostitution des Dresdner Gesundheitsamtes bestätigt: Sie rechne mit rund 500 Frauen und 80 bis 100 Männern in dem Gewerbe, sagt Sozialarbeiterin Sybille Homt.
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