Gesetzestext vs. Begründungen
Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 11:09
Hallo,
erst einmal vielen Dank für die tolle und informative Seite, die ihr da gebaut habt.
Mich würde allerdings eines interessieren: Auf Euren Seiten, z.B. hier,
https://www.prostituiertenschutzgesetz. ... rbeverbot/,
unterscheidet ihr zwischen dem eigentlichen Gesetzestext und erläuternden Begründungen.
Diese Begründungen sind sehr hilfreich. Aber wie zuverlässig sind sie?
Wo sind diese Begründungen her? Sind sie offiziell mit dem Gesetz verabschiedete Ausführungen?
Kommen Sie aus einem Ministerium und haben Orientierungscharakter? Sind das die Deutungen
von kenntnisreichen Juristen? Ist das Eure eigene Interpretation? Beispielsweise die Auslegung,
das Oralverkehr juristisch nun auch unter den Begriff des Geschlechtsverkehrs fällt - wie sicher ist das?
Die Frage ist deshalb wichtig, weil diese Begründungen nur dann verlässlich sind,
wenn sie für die spätere Rechtsprechung auch eine Rolle spielen.
Sonst schauen wir hier in die Glaskugel und später läuft es vor Gericht ganz anders...
Als interessierter Beobachter freue ich mich auf Eure Antwort
Epikur
erst einmal vielen Dank für die tolle und informative Seite, die ihr da gebaut habt.
Mich würde allerdings eines interessieren: Auf Euren Seiten, z.B. hier,
https://www.prostituiertenschutzgesetz. ... rbeverbot/,
unterscheidet ihr zwischen dem eigentlichen Gesetzestext und erläuternden Begründungen.
Diese Begründungen sind sehr hilfreich. Aber wie zuverlässig sind sie?
Wo sind diese Begründungen her? Sind sie offiziell mit dem Gesetz verabschiedete Ausführungen?
Kommen Sie aus einem Ministerium und haben Orientierungscharakter? Sind das die Deutungen
von kenntnisreichen Juristen? Ist das Eure eigene Interpretation? Beispielsweise die Auslegung,
das Oralverkehr juristisch nun auch unter den Begriff des Geschlechtsverkehrs fällt - wie sicher ist das?
Die Frage ist deshalb wichtig, weil diese Begründungen nur dann verlässlich sind,
wenn sie für die spätere Rechtsprechung auch eine Rolle spielen.
Sonst schauen wir hier in die Glaskugel und später läuft es vor Gericht ganz anders...
Als interessierter Beobachter freue ich mich auf Eure Antwort
Epikur