Nürnberg - Aktueller Stand für Prostituierte

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Redaktion
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Registriert: So 8. Jan 2017, 18:35

In Nürnberg wird ab dem 03.07.17 die Terminvergabe für die Gesundheitsberatung beginnen, ab der zweiten Juliwoche werden die Beratungen angeboten.
Die Anmeldebehörde, das ist in Nürnberg die Kreisverwaltungsbehörde, wird frühestens im September anfangen. Die Telefonnummern sind aber schon geschaltet, Anrufe werden auch beantwortet.

Schritt 1: § 10 ProstSchG
Gesundheitsberatung


Gesundheitsamt, 90403 Nürnberg,
Burgstr. 4, Zimmer 03
Telefon: 0911/231-77995

Nur mit telefonischer Terminvereinbarung, vor allem, wenn Sie nicht gut Deutsch sprechen. Es werden Sprachmittler eingesetzt.

Worum geht es?
Information und Beratung zu Krankheitsvermeidung (z.B. durch Impfungen), Empfängnisregelung, Schwangerschaft, Risiken bei Alkohol und Drogengebrauch. Hilfsangebote bei Bedarf, Vermittlung in ärztliche Sprechstunde bei Bedarf.
Die Inhalte der Gesundheitsberatung unterliegen der Schweigepflicht.

Was muss ich mitbringen?
Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
€ 35,- für die Ausstellung einer Beratungsbescheinigung, die bei der
Arbeit mitgeführt werden muss und die Voraussetzung für die Anmeldung
nach §§ 3 - 9 ProstSchG ist.

Aliasname:
Die Gesundheitsbescheinigung kann zusätzlich auf einen Aliasnamen ausgestellt werden, wenn bei der Anmeldebehörde der richtige Name bekannt ist.

Schritt 2: §§ 3 – 9 ProstSchG
Anmeldung


Stadt Nürnberg,
90402 Nürnberg
Telefon: 0911/231-77999

Nur mit telefonischer Vereinbarung. Es können Sprachmittler eingesetzt werden.

Worum geht es?
Anmeldung und Informationsgespräch über Rechte und Pflichten für Prostituierte, das ProstSchG, regionale Regelungen, Erfassung von Daten, Krankenversicherungspflicht, Steuerpflicht, Hilfsangebote bei Bedarf.
lt. Gesetz: Weitergabe von Daten an die Finanzbehörden.

Was muss ich mitbringen?
Die Bescheinigung über die Gesundheitsberatung,
einen gültigen Personalausweis
oder Reisepass,
eine Post-Anschrift,
2 Passfotos,
€ 35,- für die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung.

Nicht-EUAusländer:
Arbeitserlaubnis für selbstständige Tätigkeit. Die Ausstellung
der Anmeldebescheinigung kann bis zu 5 Tage dauern (vorläufige
Bescheinigung wird ausgestellt).

Aliasname:
Die Anmeldebescheinigung kann zusätzlich auf einen Aliasnamen ausgestellt werden, wenn der Anmeldebehörde der echte Name bekannt ist.

Wie lange gilt das Papier?
Personen unter 21 Jahre: 1 Jahr
Personen über 21 Jahre: 2 Jahre (in 2017 ausgestellt: 3 Jahre)

Wo gilt das Papier?
Die Anmeldebescheinigung ist örtlich unbeschränkt gültig. Es können weitere Tätigkeitsorte oder Länder benannt werden.

Was passiert, wenn ich keine Bescheinigung über die Anmeldung habe?
Ich darf nicht arbeiten und kann ein Bußgeld bekommen.

Wer kontrolliert?
Die Ordnungsbehörden, aber auch die Bordellbetreiber. Ohne Anmeldebescheinigung dürfen sie Prostituierte ab 01.01.2018 nicht arbeiten lassen.

Quelle: Aushang der Stadt Nürnberg (PDF)
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