Hat schon ein Geschmäckle, dass gerade Bayern jetzt die Hand aufhält...
mehr dazu:Zur Refinzierung der Verwaltungsleistungen, vor allem der Dolmetscherkosten, seien Gebühren in Höhe von 35 Euro je gesundheitlicher Beratung notwendig.
https://www.prostituiertenschutzgesetz. ... sschusses/