München - Aktueller Stand für Prostituierte

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Redaktion
Beiträge: 68
Registriert: So 8. Jan 2017, 18:35

Gesundheitsberatung nach Prostituiertenschutzgesetz:

Quelle: https://www.muenchen.de/dienstleistungs ... /10223447/
Zu Beachten
Wir bieten für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen, eine gesundheitliche Beratung nach § 10
Prostituiertenschutzgesetz (ProstSCHG)

Beratung über Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung,Schwangerschaft
Beratung über Risiken bei Alkohol- und Drogengebrauch
Voraussetzungen

Folgende Schritte müssen Sie beachten:

Termin 1 Anmeldung :

Anmeldung auf Zimmer 410, 4 Stock
Bezahlung der Gebühr an der Kasse , Zimmer 207, 2 Stock
zurück zur Anmeldung Zimmer 410 / 4. Stock zur Terminvereinbarung

Termin 2 : Beratung
Anmeldung auf Zimmer 410 / 4 Stock
Durchführung der Gesundheitlichen Beratung
Benötigte Unterlagen
Gültiger Personalausweis mit Lichtbild

Besonderheiten
Für Personen unter 21 Jahren ist die Beratung alle 6 Monate vorgesehen.
Für Personen über 21 Jahren ist die Beratung jährlich vorgesehen.
Zwischen Gesundheitlicher Beratung und Anmeldung dürfen nicht mehr als 3 Monate liegen.

Bearbeitungszeit
Die Beratungsbescheinigung wird unmittelbar nach dem Gespräch ausgehändigt.

Gebührenrahmen
35 Euro
Kasse Zimmer 207, 2.Stock

Zahlungsarten
Barzahlung

Kontakt
Landeshauptstadt München
Referat für Gesundheit und Umwelt
Gesundheitsschutz Infektionsschutz Beratungsstellen

Schwanthalerstraße 69
80336 München

Tel.: 089 233-66991
Fax: 089 233-66996

Anmeldung für Prostituierte

Quelle: https://www.muenchen.de/dienstleistungs ... /10223394/
Zu Beachten
Sie sind bereits vor dem 1. Juli 2017 der Prostitution nachgegangen? Dann müssen Sie sich erst bis zum 31. Dezember 2017 anmelden.

Voraussetzungen
Ab dem 1. Juli 2017: Vor der Anmeldung müssen Sie an einer gesundheitlichen Beratung teilnehmen. Diese findet in München beim Referat für Gesundheit und Umwelt statt.

Benötigte Unterlagen
Zwei biometrische Passfotos
Personalausweis oder Reisepass, beziehungsweise ein entsprechendes Ersatzdokument.
Nachweis einer gesundheitlichen Beratung nach §10 Absatz 1 ProstschG. Bitte beachten Sie: Bei der ersten Anmeldung darf dieser nicht älter als drei Monate sein.
Besonderheiten
Sie können sich zusätzlich eine Aliasbescheinigung zur anonymen Ausübung Ihrer Tätigkeit ausstellen lassen. Diese Bescheinigung enthält die gleichen Angaben wie die "normale" Anmeldebescheinigung nur ist sie nicht personalisiert, sondern enthält einen "Künstlernamen".
Sie müssen bei der Anmeldung angeben, in welchen Städten und Kommunen (außer München) Sie der Prostitution nachgehen möchten.

Nichtdeutsche Staatsangehörige
Bei nichtdeutschen Staatsangehörigen (insbesondere außerhalb des EU-Bereichs) sind gegebenenfalls die ausländerrechtlichen Vorschriften bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu beachten. Auskünfte gibt die Ausländerbehörde.
Bei der Anmeldung wird ein Informations- und Beratungsgespräch geführt. Hierzu stehen Dolmetscherinnen und Dolmetscher bereit. Wir werden Sie zeitnah über die angebotenen Sprachen, deren zeitliche Verfügbarkeit und über die Möglichkeiten einer Terminvereinbarung informieren.

Bearbeitungszeit
In der Regel bekommen Sie sofort Ihre Anmeldebescheinigung

Gebührenrahmen
Für die Anmeldebescheinigung werden Gebühren erhoben.

Zahlungsarten
Girocard (EC-Karte)
Barzahlung

Kontakt
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Allgemeine Gefahrenabwehr
Ruppertstraße 11
80337 München

Tel.: 089 233-44650
Email: ordnung.kvr@muenchen.de
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