München - Aktueller Stand für Prostitutionsgewerbe

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Registriert: So 8. Jan 2017, 18:35

Quelle: https://www.muenchen.de/dienstleistungs ... /10223521/
Zu Beachten
Im Rahmen des ProstSchG müssen künftig alle Betreiber von Prostitutionsstätten ihr Gewerbe beim Kreisverwaltungsreferat anmelden und eine Betriebserlaubnis einholen.
Wenn Sie vor dem 1. Juli 2017 ein Prostitutionsgewerbe in München betrieben haben, müssen Sie dies dem Kreisverwaltungsreferat bis zum 1. Oktober 2017 melden und einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bis zum 31. Dezember 2017 vorlegen. Bis über den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis entschieden wurde, können Sie das Prostitutionsgewerbe fortführen.

Das Kreisverwaltungsreferat kann auch bereits vor der Entscheidung über den Antrag Anordnungen und Auflagen treffen. Die Fortführung des Prostitutionsgewerbes kann untersagt werden, wenn die Voraussetzungen für den Widerruf der Erlaubnis vorliegen.
Ohne Betriebskonzept kann keine Erlaubnis erteilt werden.

Wichtig:
Eine Erlaubniserteilung für ein Prostitutionsgewerbe durch das Kreisverwaltungsreferat präjudiziert keine Erlaubnis/ Genehmigung nach anderen Rechtsvorschriften. Sollten Vorschriften, insbesondere des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- oder Immissionsschutzrechts, verletzt sein, so steht es den jeweiligen Behörden frei trotz Prostitutionsgewerbeerlaubnis eine Untersagung zu erteilen.

Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Pass
Kopie des Pachtvertrags
Lage und Grundrisspläne (Maßstab 1:100)
Betriebskonzept
bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister

Weitere Unterlagen, die vom Kreisverwaltungsreferat direkt angefordert werden:
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Besonderheiten
Nichtdeutsche Staatsangehörige
Bei nichtdeutschen Staatsangehörigen (insbesondere außerhalb des EU-Bereichs) sind die ausländerrechtlichen Vorschriften bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu beachten. Auskünfte gibt die Ausländerbehörde.

Versagungsgründe
Bei Vorstrafen oder sonstigen gravierenden negativen Erkenntnissen über den Antragsteller, ist eine Versagung des Prostitutionsgewerbes möglich.

Bearbeitungszeit
bis zu drei Monate

Gebührenrahmen
500 bis 50.000 Euro

Zahlungsarten
Überweisung (auf Rechnung)

Kontakt
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Gewerbe, Grundsatz Gaststätten u. Sondernutzungen Spielhallen, Sportwetten
Ruppertstraße 19
80337 München

Tel.: 089 233-45135
Fax: 089 233-45139

Öffnungszeiten:
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 -12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr
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