Steuer

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Nadine91
Beiträge: 2
Registriert: Fr 5. Jan 2018, 14:22

Hallo,
ich habe bei euch gelesen, das ich mein Gewerbe abmelden kann und sollte(wenn es beim selben Beruf bleibt) wenn ich mich nun nach dem neuen Gesetz anmelde. Wie mache ich meine Steuererklärung ohne Steuernummer? Reicht es wirklich sich NUR nach dem neuen ProstSchG anzumelden und wie gewohnt meine Steuererklärung einzureichen auch ohne Steuernummer und ich muss dann auch kein Geld an den Betrieb in dem ich arbeite zahlen (Düsseldorfer Verfahren)? Ausschließlich meine Anmeldebescheinigung(ProstAusweis), gesundheitliche Bescheinigung und mein Ausweis sind im Betrieb vorzulegen? Keine Steuernummer und auch nicht den Betrag vom Düsseldorfer Verfahren? Ich arbeite in Berlin, falls da etwas unterschiedlich sein sollte.

Gruß
Charly
Beiträge: 4
Registriert: Fr 24. Nov 2017, 14:52

Hallo Nadine 91, du solltest dich in deiner Sache dringend von einem Steuerberater beraten lassen. So wie du das siehst ist das brandgefährlich und wird letzlich in die Insolvenz führen.
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Redaktion
Beiträge: 68
Registriert: So 8. Jan 2017, 18:35

Hallo Nadine,
das abmelden des Gewerbes entbindet dich nicht von der Steuerpflicht.
Zb auch Freiberufler, die keinen Gewerbeschein brauchen, müssen natürlich trotzdem Steuern zahlen.

Es ist gemäß ProstSchG auch festgelegt, dass die Behörden bei deiner Anmeldung automatisch deine Daten an das Finanzamt übermitteln. Ob deine Steuernummer dieselbe bleibt, solltest du beim Finanzamt erfragen.

Es bleibt steuertechnisch also alles wie gewohnt.

Inwieweit in Berlin das Düsseldorfer Verfahren angewandt wird, solltest du ebenfalls bei der Anmeldung und beim für dich zuständigen Finanzamt erfragen. In NRW ist das zb der Fall, das es fortgeführt wird. Bedenke bitte beim Düsseldorfer Verfahren, dass dies nur eine Anzahlung der Steuern ist und man am Ende des Jahres trotzdem eine Steuererklärung machen muss. Also unbedingt alle Quittungen/Belege hierzu aufheben und einreichen.

Generell ist es immer ratsam, einen Steuerberater aufzusuchen. Vielleicht kann dir auch die Beratungsstelle Hydra in Berlin hierzu weitere Tipps geben bzw einen Ansprechpartner nennen.
Nadine91
Beiträge: 2
Registriert: Fr 5. Jan 2018, 14:22

Danke, das hat mir etwas weitergeholfen.
Mir geht es nicht darum mich der Steuerpflicht zu entziehen, natürlich werde ich weiterhin meine Steuererklärung bei meinem Steuerberater einreichen. Ich habe am gleichen Tag an dem ich die Anmeldung zur Prostitution hinter mich gebracht habe beim gleichen Sachbearbeiter auch mein Gewerbe abgemeldet, da es sonst doppelt gemoppelt wäre. Nun sagt mein Betrieb allerdings das ich am Düsseldorfer Verfahren teilnehmen muss, wenn ich weiterhin dort arbeiten möchte, da ich kein Gewerbe mehr angemeldet habe und die Anmeldung zur Prostitution unabhängig von der Steuernummer oder DüV sei. Da ich nun nicht weiß, ob es bei meiner alten Steuernummer bleibt muss ich bis dahin am DüV teilnehmen. Ich werde eurem Rat zufolge zum Finanzamt gehen und dort nachfragen.
Regina369
Beiträge: 1
Registriert: Mo 3. Dez 2018, 15:27

Hallo! Meine deutsch nicht perfekt.
Ich habe keine steuer nummer, ich bezahle jede tag 25 euro steuer.
Aber ich habe gearbeitet in Munchen und Landshut, wo ich nicht steuer habe gebezahlt.
Ich mochte bezahlen. Wieso ich kann das machen?
Danke,
Regina
Charly
Beiträge: 4
Registriert: Fr 24. Nov 2017, 14:52

Hallo Regina,
das mit den 25,- € pro Tag dürfte das Düsseldorfer Verfahren sein. Dieses ist ledglich eine Art von Vorauszahlungen auf anfallende Einkommen und Umsatzsteuer. Am besten solltest du dich von einen Steuerberater beraten lassen. Auch wenn die meisten Steuerberater mit dem Bereich Rotlicht nicht zu tun haben möchten.
Du solltes aber in jeden Fall die Belege über die täglichen 25,- € aufheben. Du wirst diese sicherlich brauchen.

mfg
Charly
Elyina09
Beiträge: 67
Registriert: Di 22. Jan 2019, 13:11

Steuern muss man beim Finnazamt bezahlen
Elyina09
Beiträge: 67
Registriert: Di 22. Jan 2019, 13:11

Das Täglich Steuern abgezogen werden höre ich zum ersten mal !
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