Vorübergehende Prostituierten-Ausweise

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Redaktion
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Registriert: So 8. Jan 2017, 18:35

Anfrage des BesD an das Familienministerium: Vorübergehende Prostituierten-Ausweise
„Anmeldeversuchebescheinungen“ müssen in allen Bundesländern anerkannt werden. Keine Sexarbeitende Person darf gezwungen werden, sich in einem weiteren Bundesland anzumelden.
weiterlesen auf:
https://berufsverband-sexarbeit.de/inde ... sberatung/
Elyina09
Beiträge: 67
Registriert: Di 22. Jan 2019, 13:11

:) ohh okey interessant
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