Infos für SexarbeiterInnen

Fragen und Antworten

 

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Wer muss sich anmelden?

Du musst dich anmelden wenn du sexuelle Dienstleistungen anbietest. Diese Pflicht gilt also für SexarbeiterInnen die im Bordell arbeiten, oder im Laufhaus, auf der Straße, in der eigenen Wohnung oder als Escort. Genauso fallen darunter auch Dominas, Subs, Bizarr-Ladies, Tantra, Sexualbegleiter, etc.

Laut §2 des ProstSchG sind Prostituierte Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen. Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt. Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist.

Mit dem Begriff „Sexuelle Dienstleistung“ wird der Gegenstand des Prostitutionsgewerbes beschrieben. Erfasst sind alle sexuellen Handlungen, die gegen Entgelt vorgenommen werden. Umfasst sind damit alle üblicherweise der Prostitution zugerechneten Formen sexueller Handlungen gegen Entgelt einschließlich sexualbezogener sadistischer oder masochistischer Handlungen, unabhängig davon, ob es dabei zu körperlichen Berührungen oder zur Ausübung des Geschlechtsverkehrs zwischen den beteiligten Personen kommt. Nicht alle dieser unter den Begriff der sexuellen Dienstleistung fallenden Erscheinungsformen werden im allgemeinen oder milieutypischen Sprachgebrauch durchgängig als „Prostitution“ bewertet. Für die Zwecke dieses Gesetzes und dieser Begründung werden die Ausdrücke „sexuelle Dienstleistung“ und „Prostitution“ gleichbedeutend verwendet.

Der Begriff der „sexuellen Handlung“ ist beispielsweise durch das Strafgesetzbuch eine eingeführte Begriffsbildung, die daher keiner näheren gesetzlichen Definition bedarf.

Wann muss ich mich anmelden?

Bevor du mit der Tätigkeit anfängst. Ohne Anmeldebescheinigung und gesundheitliche Beratung darfst du nicht arbeiten.

Wo melde ich mich an?

Das steht bislang für viele Bundesländer noch nicht fest, denn die hierfür zuständige Behörde wird durch das Gesetz nicht geregelt.

Hierfür werden die Länder, Städte und Gemeinden noch Regelungen treffen (darüber werden wir hier auf unserer Seite zeitnah informieren).

Die Anmeldung hat dort zu erfolgen, wo die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll.
Des Weiteren müsst Ihr die Bundesländer oder die Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte), wo ihr außerdem arbeitet oder plant zu arbeiten, bei der Behörde melden.

Wenn du also zb öfters deinen Arbeitsort wechselst, zb eine Woche in Köln arbeitest, die nächste Woche in Hamburg, dann musst du dich für diese beiden Städten anmelden. Das wird ebenfalls auf deiner Anmeldebescheinigung vermerkt. Wenn du einen Ort nicht angegeben hast, darfst du dort nicht arbeiten. Die Anmeldung hat VOR Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Ein Betreiber eines Prostitutionsbetriebes muss dies auf deiner Anmeldebescheinigung kontrollieren.

Hier findest du Informationen zu den einzelnen Bundesländern

Hier findest du Adressen für die gesundheitliche Beratung und Anmeldung

Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?

Bei der Anmeldung musst du 2 Fotos/Lichtbilder abgeben und folgende Angaben zu machen:

  1. den Vor- und Nachnamen,
  2. das Geburtsdatum und den Geburtsort,
  3. die Staatsangehörigkeit,
  4. die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, hilfsweise eine Zustellanschrift und
  5. die Länder oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist.

Zustellanschrift: SexarbeiterInnen, die über keinen Wohnsitz in Deutschland verfügen, müssen anstelle der Meldeanschrift eine Zustelladresse angeben. Dies kann beispielsweise die Adresse eines nahen Verwandten oder einer Hilfseinrichtung sein.

Außerdem benötigst du bei der Anmeldung

  • Personalausweis, der Reisepass, ein Passersatz oder ein Ausweisersatz
  • bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern:
    Nachweis der Berechtigung zur Aufnahme einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit.
  • Nachweis einer innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung nach § 10 Absatz 1 vorzulegen.

Der bei der ersten Anmeldung vorgelegte Nachweis gilt während der Gültigkeitsdauer der ersten Anmeldebescheinigung auch als Nachweis bei weiteren Anmeldungen, soweit sie nach § 3 Absatz 2 erforderlich sind.

Prostituierte ab 21 Jahren:
Für eine Verlängerung der Anmeldung haben Nachweise über die mindestens einmal jährlich erfolgten gesundheitlichen Beratungen nach § 10 Absatz 1 vorzulegen.

Prostituierte unter 21 Jahren:
Nachweise über mindestens alle sechs Monate erfolgte gesundheitliche Beratungen müssen vorgelegt werden.

ACHTUNG: Änderungen sind innerhalb von 14 Tagen der zuständigen Behörde zu melden. Wenn sich also dein Wohnsitz ändert, dein Nachname, deine Staatsangehörigkeit oder du die Sexarbeit in einer Stadt nicht mehr ausüben möchtest.

Was muss ich zur Gesundheitsberatung mitbringen?

Benötigte Unterlagen:
Ausweisdokument, z.B. Personalausweis, Führerschein, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung

Empfohlen:
Die Vorlage eines Impfausweises wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Bei der Beratung werden neben den sexuell übertragbaren Krankheiten auch die impfpräventablen Erkrankungen angesprochen und ggf. eine Impfung angeboten bzw. empfohlen. Dabei ist der Impfausweis hilfreich.

Muss ich zusätzlich ein Gewerbe anmelden?

Ganz klar: Nein.

(Wenn du bereits beim Gewerbeamt als Prostituierte gemeldet warst/bist, so kannst/solltest du diesen Eintrag löschen.)

Wie lange ist die Anmeldung gültig?

Personen unter 21 Jahren
Die Anmeldebescheinigung gilt für ein Jahr.

Personen über 21 Jahren
Die Anmeldebescheinigung gilt für zwei Jahre.

Sie muss also ständig erneuert werden.

Übergangsregelung:

Für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren, die die Tätigkeit erstmals bis zum 31. Dezember 2017 anmelden, gilt die erste Anmeldebescheinigung für drei Jahre; für die darauffolgenden Anmeldebescheinigungen gilt wieder zwei Jahre Gültigkeit.

Wie wird die Anmeldebescheinigung aussehen?

Hier wurde ein erstes Muster veröffentlicht:

Muss der Alias-Namen mein Arbeitsname sein?

Nein, der Alias-Name muss nicht wie dein Arbeitsname lauten.
Wenn du also zum Beispiel in Anzeigen als Lea wirbst, kannst du trotzdem als Alias-Namen einen ganz anderen angeben.
Hierbei ist es vollkommen egal ob du dich Anna, Uschi oder Blondelust nennst.
Der Alias-Name wird nur zum Schutz deiner Daten auf der Anmeldebescheinigung und der Bescheinigung der Gesundheitsberatung verwendet.

Was ist ein Alias-Name?

Du hast die Möglichkeit bei der Anmeldung anstelle einer Anmeldebscheinigung mit deinem Namen eine so genannte Alias-Anmeldebescheinigung zu erhalten. Diese ist pseudonymisiert in dem dein realer Name durch einen Phantasiename ersetzt wird. Dein Alias-Name kann von dir frei gewählt werden und muss auch keinen Hinweis auf dein Geschlecht geben.

Was passiert wenn ich mich nicht anmelde?

Ein Verstoß gegen dieses Gesetz kann erhebliche Folgen haben. Es können Geldbußen bis zu 1000 Euro festgesetzt werden, wenn du dich nicht anmeldest und dabei erwischt wirst. Im schlimmsten Fall kann deine weitere Ausübung der Tätigkeit als Prostituierte verboten werden.

Was muss ich beachten, wenn ich mit KollegInnen zusammen arbeite?

Denke hierbei bitte daran, dass wenn ihr euch ein Haus, Wohnung oder Appartement teilt, dies unter die Erlaubnispflicht fallen kann.

Das heißt, dass sobald du nicht alleine arbeitest, oder nicht in deiner eigenen Wohnung arbeitest und/oder Kolleginnen sich bei dir mit einmieten, dass der/die Hauptmieterin der Wohnung/des Appartement von euch beiden dann zusätzlich zur neuen Anmeldepflicht für euch selbst den ganzen Prozess der Betreiberkonzessionierung durchlaufen muss.

Eine Ausnahme dieser Regelung ist, wenn ihr beide als Mieter im MIETVERTRAG eingetragen seid. Sprich: Keine von euch beiden von der anderen Miete erhält, im Sinne einer Untervermietung.

Sobald jemand von euch in irgendeiner Form finanziell von der anderen profitiert, fällt diese unter die Erlaubnispflicht und gilt als Prostitutionsgewerbe.

Ist eine Gesundheitsberatung vorgeschrieben?

Ja, die Anmeldung ist mit der Teilnahme an einer gesundheitlichen Beratung verbunden. Hierüber erhält du dann eine Bescheinigung, die du bei deiner Anmeldung vorlegen musst. Ohne diese Bescheinigung kannst du dich nicht anmelden.

Nach Anmeldung der Tätigkeit muss diese gesundheitliche Beratung alle 12 Monate wiederholt werden, wenn du 21 Jahre oder älter bist.

Wenn du unter 21 Jahre alt bist, musst du diese Beratung sogar mindestens alle 6 Monate wiederholen.

Übergangsregelung:

Anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren, die die Tätigkeit erstmals bis zum 31. Dezember 2017 anmelden, haben erstmals nach zwei Jahren eine weitere gesundheitliche Beratung wahrzunehmen; für die darauffolgenden gesundheitlichen Beratungen gilt dann wieder die 12 monatige Gültigkeit/Wiederholung.

Gibt es eine Zwangsuntersuchung?

Nein, bei dem Beratungsgespräch erhälst du nur Informationen zu Hygiene und Gesundheit. Es findet KEINE Untersuchung statt.

Aber in größeren Städten kann es sein, dass Dir eine kostenlose Blut- und vaginale Untersuchung im Gesundheitsamt auf freiwilliger Basis angeboten wird. Sie unterliegt der Schweigepflicht und kann für Menschen ohne Krankenversicherung eine wichtige Sache sein. Manche Gesundheitsämter stellen auch Rezepte für die Pille aus, führen Schwangerschaftstests durch oder vermitteln ggf., wenn Du einen Schwangerschaftsabbruch wünscht.

Was passiert mit meinen persönlichen Daten?

Zunächst einmal: Neben der Anmeldebescheinigung besteht auch die Möglichkeit, sich eine Alias-Bescheinigung ausstellen zu lassen. In dieser Bescheinigung wird nicht dein richtiger Vor- und Nachname sondern ein Alias (Arbeitsname/Pseudonym) aufgeführt. Jedoch ist auch diese Alias-Bescheinigung mit einem Foto von dir versehen und trotzdem sind deine privaten persönlichen Informationen bei der Behörde gespeichert.

Die zuständige Behörde darf deine personenbezogene Daten verarbeiten und nutzen, soweit die Daten für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind.

Nach diesem Gesetz erhobene personenbezogene Daten dürfen nur für die Überwachung der Ausübung deiner Prostitutionstätigkeit verwendet werden, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt.

Die im Zusammenhang mit der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten von dir dürfen auch innerhalb der zuständigen Behörden nur weitergegeben werden, soweit dies für die Erfüllung des Gesetzes erforderlich ist.

Die Anmeldedaten sind spätestens drei Monate nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Anmeldebescheinigung zu löschen, sofern kein Fall des § 9 Absatz 2 vorliegt oder eine Anordnung nach § 11 Absatz 3 ergangen ist.

Die Empfänger personenbezogener Daten sind über die Löschung unverzüglich zu informieren und auf ihre Pflicht zur Löschung hinzuweisen.

Personenbezogene Daten von Prostituierten dürfen nicht an nichtöffentliche Stellen weitergegeben werden. Die Zulässigkeit der Übermittlung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Prostituierten in anonymisierter oder pseudonymisierter Form zum Zwecke der Forschung und Statistik richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen des Bundes und der Länder.

Die zuständige Behörde übermittelt die Daten aus der Anmeldung an die an den angemeldeten Tätigkeitsorten der oder des Prostituierten für Aufgaben zuständigen Behörden.

Im Rahmen der gesundheitlichen Beratung dürfen personenbezogene Daten von Prostituierten nur für Zwecke der Beratung erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Sie dürfen nur mit Einwilligung der oder des Prostituierten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Landes an eine andere Stelle übermittelt werden.

Wichtig zu wissen ist auch, dass die Behörde, welche die Anmeldebescheinigung ausstellt, das zuständige Finanzamt unverzüglich vom Inhalt der Anmeldung unterrichten wird.

Übermittlungen der nach diesem Gesetz erhobenen personenbezogenen Daten sind im Übrigen nur zulässig, soweit die Kenntnis der Daten zur Verfolgung von Straftaten oder von Ordnungswidrigkeiten wegen eines Verstoßes gegen dieses Gesetz erforderlich ist oder eine besondere Rechtsvorschrift dies vorsieht.

Soviel zur Theorie… wir hoffen, das eure persönlichen Daten sicher sind.

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