München – Beschluss des Gesundheitsausschusses

Gesundheitsberatung

München – Beschluss des Gesundheitsausschusses

Wie man einem Beschluss entnehmen kann, welcher auf der Seite muenchen-transparent.de veröffentlicht wurde, hat sich die Stadt München bereits weitreichende Gedanken gemacht, zumindest über die dortige Umsetzung der Gesundheitsberatung. Man rechnet hier mit 3000 weiblichen sowie 500 männlichen Personen in der Prostitution und rundet die anzunehmende Gesamtzahl auf 4000 auf. Durch die halbjährliche Gesundheitsberatung für unter 21jährige, sowie die jährliche Gesundheitsberatung für alle Personen über 21 Jahren, rechnet man mit ca. 5000 Beratungsgesprächen pro Jahr im Raum München.

Die gesundheitliche Beratung soll in Räumlichkeiten stattfinden, welche die vertrauliche, niedrigschwellige Inanspruchnahme des Angebotes ermöglichen. Daher ist laut Beschluss festgehalten, dass diese von der sonstigen STI-Beratung getrennt angesiedelt werden soll. Organisatorisch soll es hier jedoch Gemeinsamkeiten geben.

Die Gesundheitsberatung soll von Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender fachlicher Kompetenz durchgeführt werden. Hierbei soll von ihnen auch auf weitergehende Angebote des RGU im Nachgang zur Gesundheitsberatung hingewiesen. Dazu gehören die Möglichkeiten einer regelmäßigen Testung auf sexuell übertragbare Erkrankungen in der STI-Beratung, insbesondere auch in der STI-Ambulanz, einer Inanspruchnahme der Schwangerschaftsberatung, des Sozialpsychatrischen Dienstes sowie der Sucht- und Drogenberatung. Unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Landesempfehlungen, der Erkenntnisse in der Planungs- und Aufbauphase sowie der ersten Erfahrungen im Betrieb der Beratungseinheit wird zu überprüfen sein, ob die Personalstruktur die Einbeziehung weiterer Disziplinen, z. B. von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, erfordert.

Des Weiteren stellt die bedarfsgerechte Unterstützung der Beratung durch Dolmetscherinnen und Dolmetscher einen wichtigen Aspekt dar. Nach dortigen bisherigen Erfahrungen aus der aufsuchenden Arbeit und von Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern sei davon auszugehen, dass ca. zwei Drittel der Prostituierten der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, so dass für ca. 3.300 Beratungen Dolmetscherinnen oder Dolmetscher erforderlich sind.

Ausgehend von der zuvor genannten Gesamtzahl von 5.000 jährlichen Beratungen zum neuen Prostituiertenschutzgesetz, die bei individueller Gestaltung durchschnittlich mit einer Zeitstunde anzusetzen sind, ergeben sich allein für die reine Beratungsleistung 5.000 Personenstunden im Jahr. Bei der Einführung des Gesetzes zum 01.07.2017 werden anfangs ggf. mehr Anmeldungen erfolgen.

Somit rechnet man für die Umsetzung des ProstSchG mit einem Personalbedarf von ca. drei ärztlichen Stellen (VZÄ) zur Durchführung der Beratungen. Für die erforderlichen flankierenden Verwaltungstätigkeiten (Anmeldung, Terminvergabe, Prüfung der Unterlagen und Identität, Organisation der Sprachmittlerinnen und Sprachmittler und Ausstellung der Bescheinigung über die Gesundheitsberatung) sind zusätzlich ca. zwei Stellen (VZÄ) im Verwaltungsbereich angegeben.

Unter der Annahme, dass über 2/3 der Beratungen unter Hinzuziehung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern in den jeweils erforderlichen Sprachen erfolgen müssen, entsteht für diese Dienstleistung bei günstigster Berechnung ein Sachmittelbedarf von 47,08 € je Fall. Dieser setzt sich zusammen aus

– Stundensatz 29,00 €
– Fahrtkosten 9,50 €
– Bearbeitungsgebühr 5,50 €
– Umsatzsteuer 7% 3,08 €

Für ca. 3300 Fälle fallen somit rechnerisch rund 160.000 € an Dienstleistungskosten an.

Zur Refinzierung der Verwaltungsleistungen, vor allem der Dolmetscherkosten, seien Gebühren in Höhe von 35 Euro je gesundheitlicher Beratung notwendig.

Diese sollen seitens des RGU aus Gründen der Gleichbehandlung von allen Prostituierten erhoben werden, unabhängig davon, ob ein Dolmetscher gebraucht wird oder nicht. Zusätzliche soll dafür ein Kassenautomaten für einmalig ca. 40.000,- € angeschafft werden, der am Ort der Beratung aufgestellt und regelmäßig gewartet werden muss, weshalb hierfür außerdem Kosten von ca. 1000,- € jährlich einzuplanen seien.

An Einnahmen neben den Beratungsgebühren „erhofft“ man sich durch zusätzlich angebotene HIV-Schnelltests (kundenorientierte Angebot laut Dokument) weitere 39.000 Euro.

An Sachkosten entstehen ein jährlicher Bedarf von 160.000 € für Dolmetscher-Dienstleistungen, von 4.000 € für Verbrauchsmaterialien zur Durchführung des HIV-Schnelltestes und von 1.000,- € zur Wartung eines Kassenautomaten. Dessen Beschaffung erfordert investive Kosten von einmalig 40.000,- €. Erträge werden durch Gebühren für die gesundheitliche Beratung in Höhe von 175.000,- € und Einnahmen aus dem HIV-Schnelltest von 39.000 € jährlich erwartet.

Zum Zeitpunkt der Beschlusserstellung ist bayernweit noch nicht geklärt, wer „zuständige Behörde“ für die Aufgaben des Prostituiertenschutzgesetzes wird. Aufgaben wie zum Beispiel die Anmeldepflicht für Prostituierte und Erlaubnispflicht für Betreiber können nicht durch die gesundheitliche Beratung mit übernommen werden. Man spielt aber wohl mit dem Gedanken, diese zumindest örtlich/räumlich zusammen zu legen. Darüber wird aber separat im Kreisverwaltungsreferat entschieden.

Der Beschluss findet sich hier zum Download
Quelle: www.muenchen-transparent.de