
22 Mrz 17 UPDATE: NRW – Verordnung zur Durchführung von Aufgaben nach ProstSchG
Veröffentlicht am 22.03.2017 in Aktuelles, Anmeldung, Gesundheitsberatung, Infos für Betreiber, Infos für SexarbeiterInnen
Das Land Nordrhein-Westfalen hat nun am 07. März den endgültigen Beschluss zum Entwurf einer Verordnung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Durchführungsverordnung Prostituiertenschutzgesetz NRW – DVa ProstSchG NRW) veröffentlicht.
Im Vergleich zur Januar-Fassung betreffen lediglich die Kommunen: In Bezug auf den Belastungsausgleich wurde beschlossen, dass gemäß § 5 Abs. 5 die Kostenfolgeabschätzung bereits 2018 für dieses und die Folgejahre überprüft wird.
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Quelle: www.landtag.nrw.de
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