Der Entwurf findet sich hier zum DownloadDas Land Nordrhein-Westfalen hat vor kurzem einen Entwurf einer Verordnung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Durchführungsverordnung Prostituiertenschutzgesetz NRW – DVa ProstSchG NRW) veröffentlicht. Die Landesregierung hat den Verordnungsentwurf in ihrer Sitzung am 10. Januar 2017 beschlossen. Die Verbändeanhörung wurde anschließend eingeleitet.
NRW ist bislang das erste Bundesland, das eine solchen Verordnungsentwurf zur Umsetzung des ProstSchG formuliert hat.
Bislang sind folgende Aufteilungen vorgesehen:
Als oberste Aufsichtsbehörden
– das Gesundheits-Ministerium (Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter) wird für die Umsetzung der Anmeldung und Gesundheitsberatung zuständig sein
– das Wirtschaftsministerium für die Betriebe/Erlaubnispflicht
In der Verordnung zur Durchführung von Aufgaben nach dem ProstSchG ist folgendes geplant:
Die Kreisordnungsbehörden (Ordnungsämter) werden die Behörde sein, bei der die Anmeldung erfolgen muss und wo Betreiber den Antrag für die Konzessionierung (Betriebserlaubnis) stellen müssen.
Diese werden in getrennten Bereichen stattfinden.
Die gesundheitliche Beratung wird in den Gesundheitsämtern durchgeführt.
Die Anmeldung für Prostituierte wird gebührenfrei sein.
Für Betreiber werden im Rahmen des gewerberechtlichen Vollzugs des Prostituiertenschutzgesetzes Gebühren und Auslagen erhoben.
Quelle: www.landtag.nrw.de
https://www.prostituiertenschutzgesetz. ... prostschg/