Umsetzung des ProstSchG in Brandenburg

Anmeldung

Gesundheitsberatung

Für das Anmeldeverfahren und die gesundheitliche Beratung der Prostituierten sind die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg zuständig.

Potsdam

Betreiber-Erlaubnis

Für die Aufgaben gegenüber dem Prostitutionsgewerbe (insbesondere Erlaubnisverfahren und Überwachung) sind die Ämter, amtsfreien Gemeinden und die kreisfreien Städte zuständig.