Brandenburg
Informationen unter: Brandenburgische Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz (BbgProstSchGZV)
Informationen unter: Brandenburgische Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz (BbgProstSchGZV)
Für das Anmeldeverfahren und die gesundheitliche Beratung der Prostituierten sind die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg zuständig.
Für die Aufgaben gegenüber dem Prostitutionsgewerbe (insbesondere Erlaubnisverfahren und Überwachung) sind die Ämter, amtsfreien Gemeinden und die kreisfreien Städte zuständig.